Verbraucherschutz wird bei Wohnimmobilienkreditrichtlinien jetzt großgeschrieben

Seit dem 21.03.2016 gilt in Deutschland die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die die Kreditinstitute bei der Vergabe von wohnwirtschaftlichen Krediten berücksichtigen müssen. Bei dieser Richtlinie handelt es sich um eine Vorgabe der EU, der die Bundesrepublik nun nachgekommen ist und umgesetzt hat.

Auf Risiken und Gefahren Hinweisen

Einigen Banken und Sparkassen haben sicherlich bisher auch schon auf einiges geachtet, was nun nach der neuen Richtlinie Vorgabe ist, aber an einigen Stellen gibt es auch Änderungen wie beispielsweise die neuen Protokollierungspflichten. Die Absicherung durch eine Risikolebensversicherung ist zwar nach neuer Richtlinie keine Pflicht, jedoch sollte dieses Thema zu jeder vernünftigen Baufinanzierung mit eingebracht werden um die Familie abzusichern.

 

Der Bankberater hat nun auch zu prüfen wie alt der Kreditnehmer zum Ende der Finanzierung ist. Möchte beispielsweise ein 55 jähriger eine Immobilie finanzieren ist das Alter zunächst kein Ausschlusskriterium, jedoch muss darauf geachtet werden wie die Einkommenssituation zu Renteneintritt ist und wie die Raten dann noch getragen werden können. Des Weiteren ist unter Annahme einer Zinsänderung auf z.B. 6% eine Berechnung anzufertigen die aufzeigt, wie sich die Rate zum Festzinsauslauf ändern kann.

Protokollierungspflicht der angebotenen Finanzierung

Die Kundenwünsche müssen genau erfragt werden, wie z.B. die gewünschte Zinsfestschreibung, ob und wieviel Sondertilgung gewünscht wird, ob Riester mit eingebunden werden soll und wie die Wunschrate ist. Dies wurde sicherlich in vorherigen Gesprächen auch erfragt, jedoch ist dies nun auch zu protokollieren.

Dem Kunden sind vor Finanzierungsgespräch die vorvertraglichen Informationen auszuhändigen und für jedes erstellte Angebot bekommt der Kunde unverzüglich ein individuelles Merkblatt (ESIS), welches die wesentlichen Bestandteile der Finanzierung, wie beispielsweise dem effektiven Jahreszins und einen Plan über den Tilgungsverlauf, beinhaltet.

Die Finanzierungsberater sind also dazu angehalten den Kunden noch detaillierter über die Gefahren und Risiken einer Baufinanzierung aufzuklären und zu beraten und die angebotene Finanzierung zu protokollieren und dem Kunden auszuhändigen. Sicherlich profitiert der Verbraucher von dieser Regelung. Dubiose Finanzierungsberater die in Zeiten von niedrigen Marktzinsen eine Tilgung von 1% anbieten damit eine Finanzierung so eben stemmbar ist, dürften glücklicherweise erhebliche Schwierigkeiten bekommen.

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